Unternehmen und Gesellschaft
12.12.2019
QUOTENABTRETUNG EINER GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Gemäß Fachpresse (Il Sole 24 Ore vom 12. Dezember 2019) hat die Pfändung eines Gesellschaftsanteiles einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung dann Wirkung, sobald die Pfändungsurkunde im Handelsregister eingetragen ist und nicht ab dem Moment der Hinterlegung der Pfändungsurkunde zum Zwecke der Eintragung: dies wurde vom Kassationsgerichtshof im Urteil Nr. 31051 vom 27. November 2019 festgelegt.


