Steuerwesen
24.01.2019

Aufwertung.

Laut Fachpresse können die Kosten für den Kauf von Grundstücken und Beteiligungen aufgewertet werden, wobei für qualifizierte Beteiligungen ein Steuersatz von 11% und für nicht qualifizierte Beteiligungen und Grundstücke ein Steuersatz von 10% Anwendung findet.


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