Steuerwesen
24.01.2019
Aufwertung.
Laut Fachpresse können die Kosten für den Kauf von Grundstücken und Beteiligungen aufgewertet werden, wobei für qualifizierte Beteiligungen ein Steuersatz von 11% und für nicht qualifizierte Beteiligungen und Grundstücke ein Steuersatz von 10% Anwendung findet.


