Steuerwesen
03.02.2026
STEUERBEGÜNSTIGTE ENTNAHME VON BETRIEBSIMMOBILIEN DES EINZELUNTERNEHMERS
Die Fristen für die steuerbegünstigte Regelung zur Entnahme der betrieblich genutzten Immobilie des Einzelunternehmers werden erneut eröffnet. Diese ermöglicht die Überführung der Immobilie vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen unter Besteuerung des dabei entstehenden Veräußerungsgewinns mit einer Ersatzsteuer von 8 %.
Für die Inanspruchnahme der Begünstigung muss die Maßnahme zwischen dem 01.01.2026 und dem 31.05.2026 erfolgen.


