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15.01.2026

VERRINGERUNG DES GESETZLICHEN ZINSSATZES

Ab dem 1. Januar 2026 sinkt der gesetzliche Zinssatz von 2 % auf 1,60 %.

Für die steuerlichen Berechnungen von Leibrenten oder ewigen Renten sowie für das Fruchtgenussrecht und das nackte Eigentum ändert sich jedoch nichts.


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