Liegenschaften
04.12.2025

SCHENKUNGEN

Am 26. November 2025 wurde endgültig das Gesetz verabschiedet, das die Veräußerung von Immobilien aus einer Schenkung reformiert. Dank dieser Regelung hat nun jeder, der eine Immobilie kauft, die der Verkäufer durch Schenkung erhalten hat, die Sicherheit, dass er diese nicht zurückgeben muss.

Die neue Vorschrift beseitigt die Möglichkeit für Erben, die von der Schenkung ausgeschlossen wurden und deren Pflichtteilsanspruch dadurch verletzt wurde, wie in der Vergangenheit auch direkt gegen die späteren Käufer vorzugehen und die Rückgabe der Immobilie zu verlangen. Der Schutz der Pflichtteilsberechtigten verschwindet jedoch nicht: Sie haben weiterhin einen Kreditanspruch direkt gegenüber dem Beschenkten, in Höhe des Teils, um den ihre Pflichtteilsansprüche verletzt wurden.

Die Reform hat historische Bedeutung, da sie eine erhebliche Vereinfachung zugunsten der Veräußerbarkeit von Immobilien darstellt und damit einen großen Vorteil für Familien und für alle Akteure im Rechtswesen schafft.


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