Steuerwesen
19.09.2025
Das Steuerguthaben beim Wiedererwerb der Erstwohnung wird nicht auf die Erben übertragen.
Wie in der Fachpresse berichtet (Il Sole 24 Ore vom 11. September 2025, Artikel von Angelo Busani), handelt es sich bei dem Steuerguthaben, der beim Wiedererwerb der Erstwohnung entsteht, um ein persönliches Guthaben des verstorbenen Steuerpflichtigen. Deshalb können seine Erben davon nicht profitieren. So lautet die Aussage in der Antwort auf die Anfrage (Interpello) Nr. 238/2005 der Agenzia delle Entrate, die vom genannten Autor kritisiert wird.


