Steuerwesen
08.09.2025

NICHT ANGEMESSENE IMMOBILIE UND ERSTWOHNUNG

NICHT ANGEMESSENE IMMOBILIE UND ERSTWOHNUNG

Nach Auffassung des Kassationsgerichtshofs (Urteil vom 3. September 2025, Nr. 24478) gilt: Wer bereits Eigentümer einer Wohnung ist, die aus irgendeinem Grund nicht angemessen ist („bereits vorhandene Wohnung“), unabhängig davon, wo sich diese Wohnung befindet, und deshalb beabsichtigt, eine weitere Wohnung zu erwerben, muss Folgendes beachten:

- Die nicht angemessene, bereits vorhandene Wohnung schließt die Inanspruchnahme der Steuervergünstigung „Erstwohnung“ aus, wenn sie seinerzeit unter Inanspruchnahme dieser Vergünstigung erworben wurde.

- sie schließt die Vergünstigung nicht aus, wenn sie nicht mit der Erstwohnungsbegünstigung erworben wurde – selbst dann nicht, wenn sich die bereits vorhandene Wohnung in derselben Gemeinde befindet wie die neu zu erwerbende Wohnung.

(Quelle: Il Sole 24 Ore, 6. September 2025, Artikel von Angelo Busani)


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