Steuerwesen
01.09.2025
ÜBERTRAGUNGEN, ZUWEISUNGEN UND BEGÜNSTIGTE UMWANDELUNGEN: FRIST 30. SEPTEMBER
Die Frist vom 30. September für Übertragungen, Zuweisungen an Gesellschafter oder begünstigte Umwandlungen von Gesellschaften unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Gesetzes 207/2024 rückt näher.


