Steuerwesen
01.09.2025

ÜBERTRAGUNGEN, ZUWEISUNGEN UND BEGÜNSTIGTE UMWANDELUNGEN: FRIST 30. SEPTEMBER

Die Frist vom 30. September für Übertragungen, Zuweisungen an Gesellschafter oder begünstigte Umwandlungen von Gesellschaften unter Inanspruchnahme der Begünstigungen des Gesetzes 207/2024 rückt näher.


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