Steuerwesen
04.05.2025
AUFWERTUNG VON BETEILIGUNGEN UND GRUNDSTÜCKEN
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen im Besitz von Nicht-Unternehmern eingeführt: Voraussetzung ist, dass die Beteiligung am 1. Januar in Besitz ist und die Ersatzsteuer bis zum 30. November eines jeden Jahres (oder in drei Jahresraten) eingezahlt wird. Mit derselben Verordnung wurde der Ersatzsteuersatz für das Jahr 2025 auf 18 % angehoben.


