Steuerwesen
20.12.2024

BEGÜNSTIGTE ZUWEISUNG AN DIE GESELLSCHAFTER UND BEGÜNSTIGTE UMWANDLUNG IN EINE EINFACHE GESELLSCHAFT

Wie aus der Fachpresse hervorgeht, soll mit dem neuen Finanzgesetz die begünstigte Zuweisung und Abtretung zu Gunsten der Gesellschafter, die Umwandlung in eine einfache Gesellschaft sowie der Ausschluss der Liegenschaft aus einem Einzelbetrieb wieder neu eingeführt werden.

Es ist (wie bereits gehabt) eine Ersatzsteuer von 8% auf die Mehrerlöse (10,5% für die Scheingesellschaften) und von 13% auf die Rücklagen der Steueraussetzung vorgesehen.


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