Steuerwesen
07.12.2023
NEUBEWERTUNG VON BETEILIGUNGEN UND GRUNDSTÜCKEN
Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 sieht eine Neubestimmung der steuerlichen Kosten von Beteiligungen und Grundstücken vor.
Die Verlängerung würde Vermögenswerte betreffen, die zum 1.1.2024 gehalten werden, und die Frist für die Zahlung der Ersatzsteuer zur Neubestimmung der Kosten von Grundstücken und Beteiligungen wäre der 30.6.2024.
Die Aufwertung sollte auch im Jahre 2024 für Beteiligungen gelten, die auf geregelten Märkten und multilateralen Handelssystemen gehandelt werden.
