Steuerwesen
14.11.2023
BEGÜNSTIGUNG UNTER 36
Presseberichten zufolge ist im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 keine Verlängerung der Erstwohnungsbegünstigung für unter 36-Jährige vorgesehen. Die Begünstigungen können daher für Urkunden angewandt werden, die bis innerhalb 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden, und dann sollen sie auslaufen (Quelle: Eutekne vom 3. November 2023).
