Steuerwesen
14.11.2023

BEGÜNSTIGUNG UNTER 36

Presseberichten zufolge ist im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2024 keine Verlängerung der Erstwohnungsbegünstigung für unter 36-Jährige vorgesehen. Die Begünstigungen können daher für Urkunden angewandt werden, die bis innerhalb 31. Dezember 2023 abgeschlossen werden, und dann sollen sie auslaufen (Quelle: Eutekne vom 3. November 2023).


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