Unternehmen und Gesellschaft
11.10.2023
11. DEZEMBER 2023: REGISTER DER EFFEKTIVEN INHABER IN BETRIEB
Obligatorische Meldungen an das Register der effektiven Eigentümer von Gesellschaften mit Rechtspersönlichkeit (und von juristischen Personen des Privatrechts, von Trusts, die steuerlich relevante Rechtswirkungen erzeugen, und von treuhandähnlichen Rechtsinstituten), die bis zum 11. Dezember 2023 erfolgen müssen (MIMIT-Dekret 29. September 2023, im Amtsblatt Nr. 236 vom 9. Oktober 2023).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtmitteilung der Informationen über den effektiven Eigentümer an das Handelsregister mit Verwaltungssanktionen gegen jeden Verpflichteten geahndet wird.
