Bankfinanzierungen
27.02.2023
ERSTERWERB DER ERSTWOHNUNG: VERLÄNGERTE FRISTEN FÜR BEGÜNSTIGUNGEN
Für Personen, die in die Kategorien fallen, die die Voraussetzungen für den vorrangigen Zugang zu den Begünstigungen für den Erwerb einer Wohnung erfüllen (junge Paare, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Mieter von „Iacp“-Wohnungen, junge Menschen unter 36 Jahren - Artikel 1, Absatz 48, Lebensjahr - Artikel 1, Absatz 48, Buchstabe c, Gesetz 147/2013) und mit einem Isee von nicht mehr als 40.000 Euro, die ein Darlehen von mehr als 80 % des Immobilienpreises beantragen, wird die Regelung, die die maximale Bürgschaft, die von dem speziellen Staatsfonds gewährt werden kann, von den üblichen 50 % auf 80 % erhöht, bis zum 30. Juni 2023 verlängert. (Quelle: Fiscooggi, Online-Magazin der Agenzia delle Entrate).