Unternehmen und Gesellschaft
23.02.2023

FERNVERSAMMLUNGEN

Nach der Umsetzung des sogenannten "Milleproroghe"-Erlasses in ein Gesetz wird auf die Wiedereröffnung der am 31. Juli vergangenen Jahres abgelaufenen Fristen für die Anwendung der Dringlichkeitsregelungen zum Thema Hauptversammlungen von Gesellschaften, Vereinen und Stiftungen hingewiesen.

Unabhängig von den Bestimmungen in den jeweiligen Satzungen können also bis zum 31. Juli 2023 Gesellschafterversammlungen "aus der Ferne" abgehalten werden.


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